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 Reisepass für Kinder (Kinderreisepass)

Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.

Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.

Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.

In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.

Gültigkeitsdauer:
6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.

 

Unterlagen

  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
  • Einverständniserklärung (siehe unten)
  • 1 biometrietaugliches Passfoto
  • Geburtsurkunde der Kinder

Kosten

  • Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
  • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro

Bearbeitungsdauer

grds. 2 Tage

Hinweise und Besonderheiten

In jedem Fall muss das betreffende Kind bei der Antragstellung dabei sein.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sascha Müller
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Sandra Wenning
Tel: 02572 922
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Anna-Maria Froning
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Franziska Ottenhues
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Paula Brüggemeyer
Tel: 02572 922-617
Frau Stephanie Deupmann
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Galina Fritsler
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Birgit Winninghoff-Albers
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Reisepass für Kinder (Kinderreisepass)

Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.

Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.

Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.

In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.

Gültigkeitsdauer:
6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.

 

  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
  • Einverständniserklärung (siehe unten)
  • 1 biometrietaugliches Passfoto
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
  • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro
pass, Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderreisepasses https://service.emsdetten.de:443/einrichtungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6471/show
Bürgerbüro (Team 320)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Sascha

Müller

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Sandra

Wenning

016

02572 922
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Anna-Maria

Froning

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Franziska

Ottenhues

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Paula

Brüggemeyer

02572 922-617

Frau

Stephanie

Deupmann

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Galina

Fritsler

016

02572 922-617
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Frau

Birgit

Winninghoff-Albers

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