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Reisepass für Kinder (Kinderreisepass)
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.
Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.
In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.
Gültigkeitsdauer:
6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.
Unterlagen
- Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
- Einverständniserklärung (siehe unten)
- 1 biometrietaugliches Passfoto
- Geburtsurkunde der Kinder
Kosten
- Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
- Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro
Bearbeitungsdauer
grds. 2 Tage
Hinweise und Besonderheiten
In jedem Fall muss das betreffende Kind bei der Antragstellung dabei sein.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.
Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.
In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.
Gültigkeitsdauer:
6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.
- Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
- Einverständniserklärung (siehe unten)
- 1 biometrietaugliches Passfoto
- Geburtsurkunde der Kinder
- Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
- Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro
Herr
Sascha
Müller
016
Frau
Sandra
Wenning
016
Frau
Anna-Maria
Froning
016
Frau
Franziska
Ottenhues
016
Frau
Paula
Brüggemeyer
Frau
Stephanie
Deupmann
016
Frau
Galina
Fritsler
016
Frau
Birgit
Winninghoff-Albers
016