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Baurechtliche Verfahren und Bauanträge
Antragsarten der baurechtlichen Verfahren:
- Baugenehmigung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung. - Bauvoranfrage / Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden. - Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. - Einfaches Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Das einfache Baugenehmigungsverfahren wird in den meisten übrigen Fällen durchgeführt, sofern es sich nicht um Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW handelt.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung NRW
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Zuständige Einrichtung
Bauaufsicht (Team 630)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
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Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung. - Bauvoranfrage / Vorbescheid
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Das einfache Baugenehmigungsverfahren wird in den meisten übrigen Fällen durchgeführt, sofern es sich nicht um Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW handelt.
Herr
Markus
Ostendorf
509
Herr
Oliver
Kordts
Teamleitung
511
Frau
Sylvia
Kurtz
510
Frau
Melanie
Möllmann
513
Herr
Henrik
Schwalb
510
Leer