Untersuchungsberechtigungsschein
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz
Vorraussetzungen
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Emsdetten
Hinweise und Besonderheiten
Über das "Online-Portal" kann der Untersuchungsberechtigungsscheinen online beantragt werden.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (SG 3300)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.09.2025 09:27 Uhr