Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Emsdetten.
Unter anderem sind steuerpflichtig:
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spiel in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
- sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Rechtsgrundlage
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Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben (SG 2200)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 17.06.2024 15:34 Uhr