Führungszeugnis
Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Führungszeugnisse entgegen.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält das Bürgerbüro bereit.
Hinweis:
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt.
Für die Beantragung des behördlichen Führungszeugnisses sind folgende Angaben unbedingt notwendig: - Adressat (mit genauer Anschrift), - genauer Verwendungszweck, evtl. Aktenzeichen.
Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Wird ein erweitertes Führungszeugnis beantragt, muss gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt werden.
Vorraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres und
- mit einer Wohnung in der Stadt Emsdetten gemeldet
Unterlagen
- persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis
Hinweise und Besonderheiten
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (SG 3300)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.09.2025 09:14 Uhr