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Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz)
Die Änderung des Hauptwohnsitzes in den Nebenwohnsitz oder umgekehrt können Sie im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises vornehmen.
Hauptwohnung ist in der Regel die vorwiegend benutzte Wohnung. Ist dies nicht zweifelsfrei zu beantworten, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Welche Wohnung als Hauptwohnung anzusehen ist, bestimmt die Meldebehörde auf der Grundlage Ihrer Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen. Sie sind verpflichtet, künftige Änderungen Ihrer Hauptwohnung der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde mitzuteilen!
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Änderung des Hauptwohnsitzes in den Nebenwohnsitz oder umgekehrt können Sie im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises vornehmen.
Hauptwohnung ist in der Regel die vorwiegend benutzte Wohnung. Ist dies nicht zweifelsfrei zu beantworten, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Welche Wohnung als Hauptwohnung anzusehen ist, bestimmt die Meldebehörde auf der Grundlage Ihrer Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen. Sie sind verpflichtet, künftige Änderungen Ihrer Hauptwohnung der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde mitzuteilen!
Vollmacht Meldebehörde https://service.emsdetten.de:443/de/mitarbeiter-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6620/showFrau
Susanne
Radon
Sachgebietsleitung
005
Herr
Sascha
Müller
016
Frau
Sandra
Wenning
Servicepoint
Frau
Franziska
Ottenhues
016
Frau
Stephanie
Deupmann
016
Herr
Leon
Puntke
016
Frau
Janine
Schmidt
Servicepoint
Frau
Silvia
Kösters