Gestattung für Veranstaltungen
Wenn Sie bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken möchten, brauchen Sie eine Gestattung gem. § 12 Abs. 1 GastG
Gem. § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer kurzzeitigen öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen Alkohol ausgeschenkt, muss die öffentliche Veranstaltung bzw. der Alkoholausschank im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG genehmigt werden.
Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet. Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Gebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt.
Vorraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltung mit öffentlichem Charakter planen, bei der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.Außerdem dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen geltende Vorschriften vorliegen.
Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular, Beschreibung der Veranstaltung, weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich
Fristen
Daher muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Kosten
gem. Tarifstelle 10.1.1.14.6 der Allg. Verw. Geb. O. NW; 50,00 bis 200,00 €
Bearbeitungsdauer
ca. 1 bis 2 Wochen
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.09.2025 09:32 Uhr