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 Anträge oder Anzeigen an die Bauaufsicht

Beseitigung von Anlagen nach § 62 BauO NRW, Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW, Abweichungen nach § 69 BauO NRW, Bauvoranfrage nach § 77 BauO NRW

Architektinnen und Architekten, auch Bürgerinnen und Bürger (außer bei Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW) stellen die jeweiligen Anträge vollständig im PDF-Format per E-Mail an bauaufsicht@emsdetten.de. Die Anträge werden durch die Bauaufsicht nach GekoS Online übertragen. Die weitere Kommunikation erfolgt per E-Mail oder über das Portal GekoS Online.

Voraussetzungen

Sie müssen als Bauherrin oder Bauherr bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer) zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen geeignet sein. Andernfalls bestellen Sie geeignete Beteiligte (Architektin oder Architekt). Genehmigungsfreistellungen nach § 63 BauO NRW können nur von vorlageberechtigten Entwurfsverfassenden eingereicht werden.  Als Entwurfsverfassende müssen Sie nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein.

Unterlagen

Die Anträge oder Anzeigen sind mit den entsprechenden Formularen einzureichen. Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads".  Als Anlage zu den Formularen sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrags bzw. der Anzeige erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

Fristen

Anzeigen zur Beseitigung von Anlagen müssen einen Monat vor Abbruchbeginn eingereicht werden. Die Anträge und Anzeigen können ganzjährig gestellt werden.

Kosten

Anzeigen zur Beseitigung von Anlagen und Genehmigungsfreistellungen sind gebührenfrei, bei Abweichungen und Bauvoranfragen richtet sich die Gebühr nach der Gebührenverordnung. Die Mindestgebühr beträgt dabei 50 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Genehmigungsfreistellungen beträgt 1 Monat. Bei Abweichungen und Bauvoranfragen ist die Bearbeitungsdauer abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 6  bis 12 Wochen.

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Anträge oder Anzeigen an die Bauaufsicht

Architektinnen und Architekten, auch Bürgerinnen und Bürger (außer bei Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW) stellen die jeweiligen Anträge vollständig im PDF-Format per E-Mail an bauaufsicht@emsdetten.de. Die Anträge werden durch die Bauaufsicht nach GekoS Online übertragen. Die weitere Kommunikation erfolgt per E-Mail oder über das Portal GekoS Online.

Die Anträge oder Anzeigen sind mit den entsprechenden Formularen einzureichen. Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads".  Als Anlage zu den Formularen sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrags bzw. der Anzeige erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

Anzeigen zur Beseitigung von Anlagen und Genehmigungsfreistellungen sind gebührenfrei, bei Abweichungen und Bauvoranfragen richtet sich die Gebühr nach der Gebührenverordnung. Die Mindestgebühr beträgt dabei 50 €.

Anträge, Bauen, Bauaufsicht, https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/220700/show
Bauaufsicht (Team 630)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Sylvia

Kurtz

510

02572 922-510
sylvia.kurtz@emsdetten.de

Herr

Oliver

Kordts

Teamleitung

511

02572 922-512
oliver.kordts@emsdetten.de

Herr

Henrik

Schwalb

stellvertretende Teamleitung

510

02572 922-511
henrik.schwalb@emsdetten.de