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Bauantrag stellen
Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW und Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW
Architektinnen und Architekten, bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer, siehe § 67 Abs. 2 BauO NRW) auch Bürgerinnen und Bürger, stellen Bauanträge über das Portal GekoS Online. Die Formulare und die zugehörigen Bauvorlagen sind bereitzuhalten. Sie werden über das Portal hochgeladen. Die weitere Kommunikation, auch die Erteilung der Baugenehmigung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorhabens über das Portal. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Unterlagen zur digitalen Abholung bereit liegen. Außerdem können Sie sich über das Portal über den Verfahrensstand informieren.
Voraussetzungen
Sie müssen als Bauherrin oder Bauherr bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer) zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen geeignet sein. Andernfalls bestellen Sie geeignete Beteiligte (Architektin oder Architekt). Als Entwurfsverfassende müssen Sie nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein.
Unterlagen
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten ist ein Brandschutzkonzept einzureichen. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. Art und Umfang der Bauvorlagen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads".
Fristen
Bauanträge können ganzjährig gestellt werden.
Kosten
Die Baugenehmigungsgebür ist abhängig von den jeweiligen Baukosten und wird nach der Gebührenverordnung errechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 6 bis 12 Wochen.
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Downloads
- Baugenehmigungsverfahren
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
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- Genehmigungsfreistellung
- Werbeanlage
- Grundstücksteilung
- Beseitigung von Anlagen
- Genehmigung der vollständigen Beseitigung von Anlagen
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage
- Antrag auf Abweichung
- Merkblatt Gebäudeeinmessungspflicht
- Verzeichnis der Prüfaufträge Baustatik
- Verzeichnis der Prüfaufträge Brandschutz
- Bericht über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- Bericht über die Bauüberwachung
- Bericht über die Bauzustandsbesichtigung
- Leitfaden für die Antragstellung Baugenehmigung - Bauherrschaft
- Leitfaden für die Antragstellung Baugenehmigung Entwurfsverfasser
Zuständige Einrichtung
Bauaufsicht (Team 630)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
stellvertretende Teamleitung
Tel: 02572 922-511
E-Mail: henrik.schwalb@emsdetten.de
Architektinnen und Architekten, bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer, siehe § 67 Abs. 2 BauO NRW) auch Bürgerinnen und Bürger, stellen Bauanträge über das Portal GekoS Online. Die Formulare und die zugehörigen Bauvorlagen sind bereitzuhalten. Sie werden über das Portal hochgeladen. Die weitere Kommunikation, auch die Erteilung der Baugenehmigung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorhabens über das Portal. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Unterlagen zur digitalen Abholung bereit liegen. Außerdem können Sie sich über das Portal über den Verfahrensstand informieren.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten ist ein Brandschutzkonzept einzureichen. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. Art und Umfang der Bauvorlagen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads".
Die Baugenehmigungsgebür ist abhängig von den jeweiligen Baukosten und wird nach der Gebührenverordnung errechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50 €.
Bauen, Anträge, Bauanträge https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/220701/showHerr
Oliver
Kordts
Teamleitung
511
Herr
Henrik
Schwalb
stellvertretende Teamleitung
510
Frau
Sylvia
Kurtz
510