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 Zahlungsabwicklung

Wofür ist die Zahlungsabwicklung zuständig?

Die Zahlungsabwicklung der Stadt Emsdetten ist für den gesamten Zahlungsverkehr und das Mahn- und Vollstreckungsverfahren zuständig.

Wir wickeln alle Ein- und Auszahlungen der Stadt Emsdetten ab.
Auszahlungen werden durch die Fachabteilungen ausgelöst.  Wenn Sie auf eine Überweisung warten, sollten Sie sich daher zunächst an die Fachabteilung wenden.
Bei Einzahlungen geben Sie den Ihnen mitgeteilten Verwendungszweck an, damit die Zahlung der richtigen Forderung zugeordnet werden kann.

 

Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine Mahnung von der Zahlungsabwicklung erhalten haben?

Wenn Sie vergessen haben, eine Zahlung an die Stadt Emsdetten zu leisten, erhalten Sie nach der Fälligkeit von uns eine Mahnung. Bis zum darin genannten Termin ist der Gesamtbetrag der Mahnung, der Mahngebühren und möglicherweise Säumniszuschläge enthält, zu zahlen.

Die Säumniszuschläge richten sich nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung. Danach ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des abgerundeten rückständigen Betrags zu entrichten, abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.

Die Mahngebühren richten sich nach § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (Ausführungsverordnung). Diese betragen bis 50 Euro einschließlich 6 Euro, von dem Mehrbetrag 1 %, jedoch höchstens 52 Euro.

Wenn Sie Fragen zur Forderung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die Fachabteilung, von der Sie die ursprüngliche Zahlungsaufforderung erhalten haben. Auf diesen Zahlungsaufforderungen finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter/innen.

Gehen Zahlungen erst nach den Fälligkeitsterminen bei uns ein, müssen Sie die bis dahin entstandenen Kosten für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren tragen.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, obwohl Sie die Zahlung rechtzeitig geleitstet haben, sollten Sie die Zahlungsabwicklung anrufen. Der Verwendungszweck wurde möglicherweise nicht richtig angegeben oder falsch übermittelt. Bitte kontrollieren Sie den Überweisungstext. Die Verbuchung der Zahlungseingänge erfolgt automatisiert.

 

Haben Sie eine Immobilie verkauft?

Wenn Sie unterjährig eine Immobilie verkauft haben, sind Sie der Stadt Emsdetten gegenüber bis zum Jahresende für die Grundbesitzabgaben zahlungspflichtig, auch bei einer abweichenden Vereinbarung mit dem Käufer im Kaufvertrag. Der Abgabenbescheid der Stadt Emsdetten gilt für das gesamte Jahr gegenüber dem „alten“ Eigentümer. Die privatrechtliche Regelung im Kaufvertrag gilt nur zwischen Käufer und Verkäufer. Daher erhält der alte Eigentümer eine Mahnung, wenn die Grundbesitzabgaben im Jahr des Verkaufs der Immobilie nicht rechtzeitig entrichtet werden.

 

SEPA-Lastschriftmandat

Bei wiederkehrenden Zahlungen können Sie Mahnungen vermeiden und den Zahlungsverkehr vereinfachen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Unter folgendem Link steht Ihnen das Online-Formular für das SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung:

► Link

 

Sind Zahlungserleichterungen möglich?

Wenn Sie derzeit nicht zahlungsfähig sind, kann unter bestimmten Umständen die Fachabteilung, von der Sie die ursprüngliche Zahlungsaufforderung erhalten haben, die Forderung stunden.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Finanz- und Rechnungswesen (Team 200)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Anja Brunstering
Tel: 02572 922-413
E-Mail: stadtkasse@emsdetten.de
Frau Sara Löbbel
Tel: 02572 922-463
E-Mail: stadtkasse@emsdetten.de
Frau Anja Geisler
Sachgebietsleitung
Tel: 02572 922-412
E-Mail: stadtkasse@emsdetten.de
Frau Lisanne Albers
Tel: 02572 922-431
E-Mail: stadtkasse@emsdetten.de
Frau Nina Fleege
Tel: 02572 922-462
E-Mail: nina.fleege@emsdetten.de