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 Vorkaufsrechtsbescheinigungen, Vorrangseinräumungen und Rechte an Grundstücken

Zur Sicherung und Verwirklichung der städtischen Bauleitplanung besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das Grundbuchamt benötigt bei Eigentumsumschreibungen im Grundbuch zwingend einen Nachweis über die Nichtausübung dieses Verkaufsrechts. Die Prüfung und Erteilung der entsprechenden Bescheinigungen nach §§ 24 ff BauGB erfolgt im Team Grundstücke und Wohnen.

Darüber hinaus gibt es Grundstücke, für die ein vertragliches Vorkaufsrecht für die Stadt besteht. Bei Verkauf dieser Grundstücke wird hier geprüft, ob die Veräußerung genehmigt wird bzw. ob das Vorkaufsrecht gelöscht werden kann.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch

Hinweise und Besonderheiten

Sie haben Fragen? Dann schicken Sie gerne eine E-Mail an grundstueck@emsdetten.de!

Zuständige Einrichtung

Grundstücke und Wohnen (Team 231)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Mathias Müller
Tel: 02572 922-109
E-Mail: mathias.mueller@emsdetten.de
Frau Barbara Vehoff
Tel: 02572 922-110
E-Mail: barbara.vehoff@emsdetten.de