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 Gewerbezentralregisterauskunft

a) Auskunft über natürliche Personen:

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der oder die Betroffene eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

b) Auskunft über Firmen

Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.

Kosten

13 Euro

Hinweise und Besonderheiten

Für eigene Kontaktaufnahme:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn

Weitere Informationen

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Zuständige Einrichtung

Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monika Fels
Tel: 02572 922-354
E-Mail: ordnungsamt@emsdetten.de
Herr Raphael Bodden
Tel: 02572 922-353
E-Mail: raphael.bodden@emsdetten.de