Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldepflicht ist seit dem 01.06.2004 entfallen, Sie müssen sich jedoch an Ihrem neuen Wohnort neu anmelden.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb zwei Wochen nach Auszug persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) vorzunehmen. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (SG 3300)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
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Letzte Änderung: 28.02.2025 10:17 Uhr