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Personalausweis (vorläufig)
Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Unterlagen
- der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis (wenn dieser verloren ist: Reisepass oder Geburtsurkunde mit Führerschein)
- ein biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
Kosten
- vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Weitere Informationen
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Personalausweisgesetz
- der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis (wenn dieser verloren ist: Reisepass oder Geburtsurkunde mit Führerschein)
- ein biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de.
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6478/show