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Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende / Arbeitslosengeld II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. Von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können in Emsdetten ca. 1.150 Personen profitieren.
Die Leistungen im Überblick
Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:
- Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler (ohne Taschengeld)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (für z. B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung) in Höhe von 100 € (jeweils zum 01.August eines Jahres) sowie 50 € (jeweils zum 01. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Schülerbeförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel - Versetzung in die nächste Klasse bzw. Schulabschluss bei Abschlussklassen - zu erreichen)
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst folgende Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- die Teilnahme an Freizeiten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 15 € monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z. B. Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen.
- Die Leistungen werden wie folgt gewährt
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht. - Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
- Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) erhalten Sie vom Jobcenter der Stadt Emsdetten die Münsterlandkarte. Die Münsterlandkarte können Sie beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Hinweise und Besonderheiten
Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nimmt im Jobcenter der Stadt Emsdetten Frau Silke Lanvers die Anträge entgegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Kreis Steinfurt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Soziales (Team 500)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende / Arbeitslosengeld II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. Von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können in Emsdetten ca. 1.150 Personen profitieren.
Die Leistungen im Überblick
Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:
- Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler (ohne Taschengeld)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (für z. B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung) in Höhe von 100 € (jeweils zum 01.August eines Jahres) sowie 50 € (jeweils zum 01. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Schülerbeförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel - Versetzung in die nächste Klasse bzw. Schulabschluss bei Abschlussklassen - zu erreichen)
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst folgende Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- die Teilnahme an Freizeiten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 15 € monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z. B. Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen.
- Die Leistungen werden wie folgt gewährt
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht. - Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
- Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) erhalten Sie vom Jobcenter der Stadt Emsdetten die Münsterlandkarte. Die Münsterlandkarte können Sie beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Kreis Steinfurt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nimmt im Jobcenter der Stadt Emsdetten Frau Silke Lanvers die Anträge entgegen.
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6629/show