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 Adoption

Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.

Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.

Ansprechpartner beim Jugendamt Rheine für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emsdetten:

Herr Manfred Wunder
Tel. 0 59 71 / 939 525

Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, der Ihnen Auskunft und Hilfe in Fragen gibt, die die Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie betreffen. Ein Pflegeverhältnis kann zeitlich befristet sein, wenn eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie möglich ist, oder auf Dauer angelegt sein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann.

Rechtsgrundlagen

BGB

Hinweise und Besonderheiten

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Emsdetten über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bezirkssozialdienst (Team 510)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Tatjana Krane
Tel: 02572 922-319
E-Mail: tatjana.krane@emsdetten.de
Frau Michaela Reinermann
Tel: 02572 922-319
E-Mail: michaela.reinermann@emsdetten.de
Adoption

Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.

Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.

Ansprechpartner beim Jugendamt Rheine für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Emsdetten:

Herr Manfred Wunder
Tel. 0 59 71 / 939 525

Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, der Ihnen Auskunft und Hilfe in Fragen gibt, die die Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie betreffen. Ein Pflegeverhältnis kann zeitlich befristet sein, wenn eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie möglich ist, oder auf Dauer angelegt sein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann.

https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7670/show
Bezirkssozialdienst (Team 510)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Tatjana

Krane

313

02572 922-319
tatjana.krane@emsdetten.de

Frau

Michaela

Reinermann

313

02572 922-319
michaela.reinermann@emsdetten.de