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 Beratung und erzieherische Hilfen

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so die zentrale Grundaussage des SGB VIII. Diese Aufgabe obliegt den Eltern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wollen helfen, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Wir sind insbesondere Ansprechpartner/innen für: 

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Volljährige
  • Eltern oder andere Personensorgeberechtigte
  • Familien

 

Wir bieten Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen

  • Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen
  • im Zusammenwirken mit anderen Diensten und Institutionen
  • zeitnah, in geschütztem Rahmen und vertraulich
  • bedarfsorientiert und partnerschaftlich - wir nehmen Ihre Anliegen oder Bedürfnisse ernst und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsideen
  • bürgernah - wir arbeiten nach vorheriger Terminabsprache und kommen auch zu Ihnen nach Hause

 

Unsere Leistungen und Angebote im Überblick 

  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
  • Partnerschafts- und Konfliktberatung

Wir bieten Hilfe und Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Wir informieren und beraten z.B. in Fragen von Schule, Ausbildung, Taschengeld und Freizeit. In Partnerschaftskonflikten sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen bieten wir unsere Unterstützung an und versuchen, Besuchs- und Umgangsregelungen sowie Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung zu vermitteln.

 

Hilfen für junge Volljährige
Die Hilfen für junge Menschen im Hinblick auf eine Persönlichkeitsentwicklung und auf eine eigenverantwortliche Lebensführung können über das 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) gewährt werden. Die Hilfsmöglichkeiten für junge Volljährige reichen von Beratung, über Betreuung bis hin zu betreuten Wohnformen. Die Hilfegewährung endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres, kann aber auch begrenzt darüber hinaus fortgesetzt werden.

 

Wir gewähren Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen u. a. durch:

  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Heimerziehung
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Aufgaben der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung werden vom Kreisel e.V. im Auftrag des Jugendamts übernommen.

Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt

Der Verein „Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt“ unterstützt Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben.

Kinder, Jugendliche und Familien haben die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen, Fragen oder Beschwerden von unabhängigen Ombudsleuten beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum Verein „Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt“ erhalten Sie hier

Rechtsgrundlagen

SGB VIII

Hinweise und Besonderheiten

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

Für das Gesamtteam des Bezirkssozialdienstes und für übergreifende Aufgaben ist eine Teamleitung zuständig: Michael Loose, Zimmer 315, Telefon: 922-319.

Zuständige Einrichtung

Bezirkssozialdienst (Team 510)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Anja Leifkes
Tel: 02572 922-319
E-Mail: anja.leifkes@emsdetten.de
Frau Nina Gövert
stellvertretende Teamleitung
Tel: 02572 922-319
E-Mail: nina.goevert@emsdetten.de
Frau Laura Mertens
Tel: 02572 922-319
E-Mail: laura.mertens@emsdetten.de
Frau Julia von der Haar
Teamleitung
Tel: 02572 922-357
E-Mail: julia.vonderhaar@emsdetten.de
Frau Lisa Sundermann
Tel: 02572 922-319
E-Mail: lisa.sundermann@emsdetten.de
Frau Alina Henzel
Tel: 02752 922-319
E-Mail: alina.henzel@emsdetten.de
Frau Jacqueline Naber
Tel: 02572 922-319
E-Mail: jacqueline.naber@emsdetten.de
Herr Markus Wilting
Tel: 02572 922-319
E-Mail: markus.wilting@emsdetten.de
Beratung und erzieherische Hilfen

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so die zentrale Grundaussage des SGB VIII. Diese Aufgabe obliegt den Eltern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wollen helfen, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Wir sind insbesondere Ansprechpartner/innen für: 

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Volljährige
  • Eltern oder andere Personensorgeberechtigte
  • Familien

 

Wir bieten Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen

  • Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen
  • im Zusammenwirken mit anderen Diensten und Institutionen
  • zeitnah, in geschütztem Rahmen und vertraulich
  • bedarfsorientiert und partnerschaftlich - wir nehmen Ihre Anliegen oder Bedürfnisse ernst und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsideen
  • bürgernah - wir arbeiten nach vorheriger Terminabsprache und kommen auch zu Ihnen nach Hause

 

Unsere Leistungen und Angebote im Überblick 

  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
  • Partnerschafts- und Konfliktberatung

Wir bieten Hilfe und Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Wir informieren und beraten z.B. in Fragen von Schule, Ausbildung, Taschengeld und Freizeit. In Partnerschaftskonflikten sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen bieten wir unsere Unterstützung an und versuchen, Besuchs- und Umgangsregelungen sowie Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung zu vermitteln.

 

Hilfen für junge Volljährige
Die Hilfen für junge Menschen im Hinblick auf eine Persönlichkeitsentwicklung und auf eine eigenverantwortliche Lebensführung können über das 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) gewährt werden. Die Hilfsmöglichkeiten für junge Volljährige reichen von Beratung, über Betreuung bis hin zu betreuten Wohnformen. Die Hilfegewährung endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres, kann aber auch begrenzt darüber hinaus fortgesetzt werden.

 

Wir gewähren Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen u. a. durch:

  • Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Heimerziehung
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Aufgaben der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung werden vom Kreisel e.V. im Auftrag des Jugendamts übernommen.

Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt

Der Verein „Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt“ unterstützt Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben.

Kinder, Jugendliche und Familien haben die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen, Fragen oder Beschwerden von unabhängigen Ombudsleuten beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum Verein „Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt“ erhalten Sie hier

https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7671/show
Bezirkssozialdienst (Team 510)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Anja

Leifkes

319

02572 922-319
anja.leifkes@emsdetten.de

Frau

Nina

Gövert

stellvertretende Teamleitung

314

02572 922-319
nina.goevert@emsdetten.de

Frau

Laura

Mertens

307

02572 922-319
laura.mertens@emsdetten.de

Frau

Julia

von der Haar

Teamleitung

308

02572 922-357
julia.vonderhaar@emsdetten.de

Frau

Lisa

Sundermann

318

02572 922-319
lisa.sundermann@emsdetten.de

Frau

Alina

Henzel

310

02752 922-319
alina.henzel@emsdetten.de

Frau

Jacqueline

Naber

02572 922-319
jacqueline.naber@emsdetten.de

Herr

Markus

Wilting

02572 922-319
markus.wilting@emsdetten.de