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 Wohngeld beantragen

Wer erhält Wohngeld?

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere

  • Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
  • Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
  • Eigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss (dabei wird an Stelle der Miete der Mietwert zu Grunde gelegt).

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung.

Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel. Wir empfehlen daher, sich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig duch die Wohngeldstelle beraten zu lassen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Emsdetten eingeht.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit dem Wohngeldprobeberechner rechnen lassen. Dieser befindet sich auf der Seite www.mbwsv.nrw.de im Bereich Wohnen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.

Sofern Sie Wohngeld beziehen, sind Sie berechtigt, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen" oder wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Rathaus der Stadt Emsdetten (EG).

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz, Sozialgesetzbuch

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Zuständige Einrichtung

Soziales (Team 500)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ursula Flüthmann
Tel: 02572 922-685
E-Mail: wohngeld@emsdetten.de
Frau Anna-Maria Froning
Tel: 02572 922-685
E-Mail: wohngeld@emsdetten.de
Frau Petra Hemesath
Tel: 02572 922-675
E-Mail: wohngeld@emsdetten.de
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Wer erhält Wohngeld?

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere

  • Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
  • Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
  • Eigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss (dabei wird an Stelle der Miete der Mietwert zu Grunde gelegt).

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung.

Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel. Wir empfehlen daher, sich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig duch die Wohngeldstelle beraten zu lassen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Emsdetten eingeht.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit dem Wohngeldprobeberechner rechnen lassen. Dieser befindet sich auf der Seite www.mbwsv.nrw.de im Bereich Wohnen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.

Sofern Sie Wohngeld beziehen, sind Sie berechtigt, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen" oder wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Rathaus der Stadt Emsdetten (EG).

Mietzuschuss, Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Mietzuschuss), Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Lastenzuschuss), Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss), Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss), Anlage zum Antrag auf Wohngeld (bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen), Anlage zum Antrag auf Wohngeld für Haushalte mit mehr als 3 Personen, Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Zusatzeinkünfte), Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Angaben des Vermieters), Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Verdienstbescheinigung) https://service.emsdetten.de:443/einrichtungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6549/show
Soziales (Team 500)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Ursula

Flüthmann

12

02572 922-685
wohngeld@emsdetten.de

Frau

Anna-Maria

Froning

12

02572 922-685
wohngeld@emsdetten.de

Frau

Petra

Hemesath

12

02572 922-675
wohngeld@emsdetten.de