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 Baumschutz

Um der Bedeutung und dem besonderen Schutz der Bäume in der Stadt gerecht zu werden, gibt es seit Juli 1987 die Satzung zum Schutz des Baumbestands (aktuelle Fassung 04.10.2022); sie ist Bestandteil des Emsdettener Ortsrechts.

Bäume in der Stadt haben viele Funktionen. Bäume sind wichtig, weil sie

  • helfen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen
  • das Orts- und Landschaftsbild gestalten und gliedern
  • einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Naherholung leisten
  • zur Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas beitragen.

Ausnahmen oder Befreiungen von der Baumschutzsatzung sind schriftlich zu beantragen. Gerne über die Onlinedienstleistung (rechts oben im Kasten) oder formlos mit folgenden Unterlagen: 

  • Antragsschreiben
  • Befreiungsgrund
  • Eigentümer (falls abweichend vom Antragsteller selbst)
  • Lageplan mit Eintrag des/der Baumstandorte
  • Angaben zur Baumart, zum Stammumfang (in 1 m Höhe gemessen) und zum Baumkronendurchmesser.

Üblicherweise wird der Antrag mit einer Vor-Ort-Besichtigung geprüft. Nur wichtige Gründe, wie z.B. ein kranker Baum oder Gefahren, die vom Baum ausgehen, können zu einer Befreiung von der Baumschutzsatzung führen. 
Nach erfolgter Prüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid.

Zuwiderhandlungen gegen die Baumschutzsatzung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können je nach Schwere des Verstoßes mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein detaillierter Bußgeldkatalog ist der Baumschutzsatzung als Anlage beigefügt.

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Zuständige Einrichtung

Stadtentwicklung und Umwelt (Fachdienst 61)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Dajana Prinz
Tel: 02572 922-504
E-Mail: dajana.prinz@emsdetten.de
Baumschutz

Um der Bedeutung und dem besonderen Schutz der Bäume in der Stadt gerecht zu werden, gibt es seit Juli 1987 die Satzung zum Schutz des Baumbestands (aktuelle Fassung 04.10.2022); sie ist Bestandteil des Emsdettener Ortsrechts.

Bäume in der Stadt haben viele Funktionen. Bäume sind wichtig, weil sie

  • helfen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen
  • das Orts- und Landschaftsbild gestalten und gliedern
  • einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Naherholung leisten
  • zur Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas beitragen.

Ausnahmen oder Befreiungen von der Baumschutzsatzung sind schriftlich zu beantragen. Gerne über die Onlinedienstleistung (rechts oben im Kasten) oder formlos mit folgenden Unterlagen: 

  • Antragsschreiben
  • Befreiungsgrund
  • Eigentümer (falls abweichend vom Antragsteller selbst)
  • Lageplan mit Eintrag des/der Baumstandorte
  • Angaben zur Baumart, zum Stammumfang (in 1 m Höhe gemessen) und zum Baumkronendurchmesser.

Üblicherweise wird der Antrag mit einer Vor-Ort-Besichtigung geprüft. Nur wichtige Gründe, wie z.B. ein kranker Baum oder Gefahren, die vom Baum ausgehen, können zu einer Befreiung von der Baumschutzsatzung führen. 
Nach erfolgter Prüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid.

Zuwiderhandlungen gegen die Baumschutzsatzung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können je nach Schwere des Verstoßes mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein detaillierter Bußgeldkatalog ist der Baumschutzsatzung als Anlage beigefügt.

Baum fällen, Baumfällung, Fällung, Baumschutz, Gehölz https://service.emsdetten.de:443/einrichtungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8001/show
Stadtentwicklung und Umwelt (Fachdienst 61)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Dajana

Prinz

504

02572 922-504
dajana.prinz@emsdetten.de