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 Beratung durch Verfahrenslotsen

Ein Beratungsangebot für Kinder und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien.

Menschen, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe. Hierfür sind unterschiedliche Rehabilitationsträger für die verschiedenen Leistungs- und Personengruppen zuständig. Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch. Für Betroffene ist es häufig nicht ganz einfach, bei dieser Vielzahl von Ansprechpartnern die Stelle zu finden, bei der sie ihre benötigte Hilfe beantragen und auch durchsetzen können. Mit dem Ziel, dass zukünftig ein inklusives Jugendamt für alle Kinder- und Jugendliche zuständig wird, wurde mit Beginn des Jahres 2024 die Stelle der Verfahrenslotsen geschaffen, die betroffene Menschen und Familien bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen. Die Aufgaben eines Verfahrenslotsen sind: - Hilfe und Unterstützung bei der Orientierung im gegliederten Sozialleistungssystem
- Herstellen von Kontakten 
- Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung, Verfolgung und Verwirklichung von Rechten 
- Hilfe im Widerspruchsverfahren
- auf Wunsch Teilnahme an Gesprächen und Planverfahren  
- Parteiliche, unabhängige Beratung im offenen Zeitraum 

Voraussetzungen

Anspruch auf Beratung haben junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) Behinderung sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.

Unterlagen

Wenn bereits eine Diagnostik erfolgt ist oder andere medizinisch relevante Befunde erhoben wurden, sind diese für die Beratung hilfreich. Sollten diese noch nicht vorliegen, wird die Familie/ der junge Mensch hierbei durch die Verfahrenslotsin unterstützt. 

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.

Hinweise und Besonderheiten

Bei Fragen meldet euch gerne unter: verfahrenslotse@emsdetten.de

Zuständige Einrichtung

Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (512)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Jennifer Flint
Tel: 02572 922-335
E-Mail: jennifer.flint@emsdetten.de
Beratung durch Verfahrenslotsen

Menschen, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe und Leistungen zur Teilhabe. Hierfür sind unterschiedliche Rehabilitationsträger für die verschiedenen Leistungs- und Personengruppen zuständig. Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch. Für Betroffene ist es häufig nicht ganz einfach, bei dieser Vielzahl von Ansprechpartnern die Stelle zu finden, bei der sie ihre benötigte Hilfe beantragen und auch durchsetzen können. Mit dem Ziel, dass zukünftig ein inklusives Jugendamt für alle Kinder- und Jugendliche zuständig wird, wurde mit Beginn des Jahres 2024 die Stelle der Verfahrenslotsen geschaffen, die betroffene Menschen und Familien bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen. Die Aufgaben eines Verfahrenslotsen sind: - Hilfe und Unterstützung bei der Orientierung im gegliederten Sozialleistungssystem
- Herstellen von Kontakten 
- Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung, Verfolgung und Verwirklichung von Rechten 
- Hilfe im Widerspruchsverfahren
- auf Wunsch Teilnahme an Gesprächen und Planverfahren  
- Parteiliche, unabhängige Beratung im offenen Zeitraum 

Wenn bereits eine Diagnostik erfolgt ist oder andere medizinisch relevante Befunde erhoben wurden, sind diese für die Beratung hilfreich. Sollten diese noch nicht vorliegen, wird die Familie/ der junge Mensch hierbei durch die Verfahrenslotsin unterstützt. 

Die Beratung ist kostenlos.

Beratung, Eingliederungshilfe für junge Menschen, Unterstützung, Behinderung https://service.emsdetten.de:443/mitarbeiter-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/375640/show
Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (512)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Jennifer

Flint

311

02572 922-335
jennifer.flint@emsdetten.de