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Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Emsdetten.
Unter anderem sind steuerpflichtig:
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
- sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
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Zuständige Einrichtung
Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de