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Vorkaufsrechtsbescheinigungen, Vorrangseinräumungen und Rechte an Grundstücken
Zur Sicherung und Verwirklichung der städtischen Bauleitplanung besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das Grundbuchamt benötigt bei Eigentumsumschreibungen im Grundbuch zwingend einen Nachweis über die Nichtausübung dieses Verkaufsrechts. Die Prüfung und Erteilung der entsprechenden Bescheinigungen nach §§ 24 ff BauGB erfolgt im Team Grundstücke und Wohnen.
Darüber hinaus gibt es Grundstücke, für die ein vertragliches Vorkaufsrecht für die Stadt besteht. Bei Verkauf dieser Grundstücke wird hier geprüft, ob die Veräußerung genehmigt wird bzw. ob das Vorkaufsrecht gelöscht werden kann.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben Fragen? Dann schicken Sie gerne eine E-Mail an grundstueck@emsdetten.de!
Zuständige Einrichtung
Grundstücke und Wohnen (Team 231)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten