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Anmeldung eines Wohnsitzes
Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Emsdetten?
Innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist an-, ab- oder umzumelden. Wenn dies versäumt wird, kann vom Bürgerbüro ein Bußgeld verhängt werden.
Ein Formular für die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro ausfüllen lassen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss die Formulare jedoch persönlich im Bürgerbüro abgeben, damit auch die Anschrift im Personalausweis geändert wird. Sie müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie das entsprechende Merkblatt gelesen haben. Dieses können Sie ebenfalls ausdrucken lassen. Bitte lesen Sie es sehr aufmerksam!
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten:
Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters mittels der als Anlage beigefügten Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen und dem Mieter diese zur Vorlage im Bürgerbüro mitzugeben. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!! Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie rechts auf dieser Seite.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Personalausweise
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweise (sofern vorhanden) bzw. Geburtsurkunden
- Wohnungsgeberbescheinigung
Fristen
2 Wochen nach Umzug
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist an-, ab- oder umzumelden. Wenn dies versäumt wird, kann vom Bürgerbüro ein Bußgeld verhängt werden.
Ein Formular für die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro ausfüllen lassen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss die Formulare jedoch persönlich im Bürgerbüro abgeben, damit auch die Anschrift im Personalausweis geändert wird. Sie müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie das entsprechende Merkblatt gelesen haben. Dieses können Sie ebenfalls ausdrucken lassen. Bitte lesen Sie es sehr aufmerksam!
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten:
Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters mittels der als Anlage beigefügten Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen und dem Mieter diese zur Vorlage im Bürgerbüro mitzugeben. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!! Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie rechts auf dieser Seite.
Bundesmeldegesetz
- Personalausweise
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweise (sofern vorhanden) bzw. Geburtsurkunden
- Wohnungsgeberbescheinigung
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https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6167/show