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 Namensänderung

Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.

Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt. 

Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.

Unterlagen

Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:

im Fall einer Scheidung

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
  • Personalausweis

nach Versterben des Partners / der Partnerin

  • Sterbeurkunde
  • Peronalausweis

Kosten

  • Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro

Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Stephanie Forstmann
Tel: 02572 922-302
E-Mail: stephanie.forstmann@emsdetten.de
Frau Stephanie Fedyna
Tel: 02572 922-351
E-Mail: stephanie.fedyna@emsdetten.de
Frau Galina Fritsler
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Namensänderung

Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.

Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt. 

Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.

Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:

im Fall einer Scheidung

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
  • Personalausweis

nach Versterben des Partners / der Partnerin

  • Sterbeurkunde
  • Peronalausweis
  • Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro

Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.

https://service.emsdetten.de:443/mitarbeiter-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6475/show
Bürgerbüro (Team 320)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Stephanie

Forstmann

006

02572 922-302
stephanie.forstmann@emsdetten.de

Frau

Stephanie

Fedyna

006

02572 922-351
stephanie.fedyna@emsdetten.de

Frau

Galina

Fritsler

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de