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Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen.
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)
Kosten
Die Steuer beträgt jährlich:
- für 1 Hund: 108,00 EUR
- für 2 Hunde: 120,00 EUR je Hund
- für 3 oder mehr gehaltene Hunde: 132,00 EUR je Hund
- wenn ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 600,00 EUR je Hund
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen.
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5421/showDie Mitarbeiter des Bereichs Steuern erheben Steuern und Gebühren auf Grundlage der örtlichen Satzungen der Stadt Emsdetten und setzen diese fest. Zu den Steuern zählen: Grundsteuern, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer. Zu den Gebühren zählen: Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Gebühren für Unterhaltungsverbände und Regen- und Schmutzwassergebühren.
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