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 Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Emsdetten.
Unter anderem sind steuerpflichtig:

  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    • Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
    • sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
    Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spiel in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

Rechtsgrundlagen

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Zuständige Einrichtung

Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Marie Engelmann
Tel: 02572 922-468
E-Mail: marie.engelmann@emsdetten.de

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