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 Wohnberechtigungsschein

Für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erforderlich. Dieser kann bei der Stadt Emsdetten beantragt werden.

Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit 

  • Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten:
    z.B. Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Ausbildungsvergütungen, aktuelle Rentenbescheide oder Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkasse, des Sozialamtes oder aktuelle Studienbescheinigung, ggfs. BAföG-Bescheide oder Unterhaltsnachweise sowie den Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • eine aktuelle Meldebescheinigung von Antragstellern, die nicht in Emsdetten wohnen
  • bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen: Unterhaltstitel oder notarielle Vereinbarung sowie Nachweis darüber, dass der Unterhalt gezahlt wird (Kontoauszüge der letzten drei Monate)

Hinweise und Besonderheiten

Die Erstellung eines WBS ist einkommensabhängig, es gelten folgende Einkommensgrenzen in NRW seit 1. Januar 2022:

  • Für 1 Person = 20.420 € Jahresnettoeinkünfte
  • Für 2 Personen = 28.600 € Jahresnettoeinkünfte

 

Für Haushalte mit mehr als zwei Personen gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 24.600 € € Jahresnettoeinkünfte (Grundbetrag für 2 Personen) und für jede weitere Person 5.660 € zzgl. für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Bezug von Kindergeld) 740 €
  • 3 Personen (2 Erwachsene und 1 Kind unter 18 Jahren) = 31.000 € Jahresnettoeinkünfte
  • 3 Personen (1 Erwachsene und 2 Kinder unter 18 Jahren) = 31.740 € Jahresnettoeinkünfte

 

Im WBS wird die Wohnungsgröße bzw. die Anzahl der Wohnräume festgelegt, die der Berechtigte grundsätzlich bewohnen darf. Die Grenzen sind abhängig von der Anzahl der Familienangehörigen.

  • 1 Person = 50 bis 55 qm Wohnfläche
  • 2 Personen = 2 Räume oder 65 bis 70 qm Wohnfläche
  • Für jede weitere Person kommt ein Raum und 15 qm Wohnfläche hinzu, in Ausnahmefällen sind darüber hinaus abweichende Regelungen möglich.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Grundstücke und Wohnen (Team 231)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Barbara Vehoff
Tel: 02572 922-110
E-Mail: barbara.vehoff@emsdetten.de
Herr Mathias Müller
Tel: 02572 922-109
E-Mail: mathias.mueller@emsdetten.de
Wohnberechtigungsschein

Für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erforderlich. Dieser kann bei der Stadt Emsdetten beantragt werden.

Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit 

  • Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten:
    z.B. Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Ausbildungsvergütungen, aktuelle Rentenbescheide oder Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkasse, des Sozialamtes oder aktuelle Studienbescheinigung, ggfs. BAföG-Bescheide oder Unterhaltsnachweise sowie den Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • eine aktuelle Meldebescheinigung von Antragstellern, die nicht in Emsdetten wohnen
  • bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen: Unterhaltstitel oder notarielle Vereinbarung sowie Nachweis darüber, dass der Unterhalt gezahlt wird (Kontoauszüge der letzten drei Monate)
https://service.emsdetten.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5617/show
Grundstücke und Wohnen (Team 231)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Barbara

Vehoff

110

02572 922-110
barbara.vehoff@emsdetten.de

Herr

Mathias

Müller

109

02572 922-109
mathias.mueller@emsdetten.de

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