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Namensänderung
Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.
Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.
Unterlagen
Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:
im Fall einer Scheidung
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
- Personalausweis
nach Versterben des Partners / der Partnerin
- Sterbeurkunde
- Peronalausweis
Kosten
- Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro
Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.
Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.
Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:
im Fall einer Scheidung
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
- Personalausweis
nach Versterben des Partners / der Partnerin
- Sterbeurkunde
- Peronalausweis
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