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Personalausweis
Sie benötigen einen neuen Ausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern benötigt.
(s.u. "Voraussetzungen")
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt Emsdetten gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde gegen erhöhte Gebühr möglich).
- Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Ist der Antragssteller über 16 Jahre alt, kann sich die betreffende Person bei der Abholung durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Bitte nutzen Sie hierzu den untenstehenden Vordruck "Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises".
Unterlagen
- alter Personalausweis bzw. Kinderausweis; wenn dieser verloren ist, bitte den Reisepass oder die Geburtsurkunde mit Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 16 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
vorläufigen Personalausweis (nur 3 Monate gültig!):
- alten Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
Kosten
- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- vorläufiger (3 Monate gültiger) Personalausweis: 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 2 bis 3 Wochen. Wir als Stadt haben auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Weitere Informationen
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie benötigen einen neuen Ausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern benötigt.
(s.u. "Voraussetzungen")
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Personalausweisgesetz
- alter Personalausweis bzw. Kinderausweis; wenn dieser verloren ist, bitte den Reisepass oder die Geburtsurkunde mit Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 16 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
vorläufigen Personalausweis (nur 3 Monate gültig!):
- alten Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt Emsdetten gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde gegen erhöhte Gebühr möglich).
- Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Ist der Antragssteller über 16 Jahre alt, kann sich die betreffende Person bei der Abholung durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Bitte nutzen Sie hierzu den untenstehenden Vordruck "Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises".
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 2 bis 3 Wochen. Wir als Stadt haben auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6477/showLeer