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Untersuchungsberechtigungsschein
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Voraussetzungen
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Emsdetten
Hinweise und Besonderheiten
Über das "Online-Portal" kann der Untersuchungsberechtigungsscheinen online beantragt werden.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Leer