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Aussiedlerangelegenheiten
Am 01.01.2005 wurde das Bundesverwaltungsamt zuständig für die Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG für alle Personen, bei denen die Registrierung und Verteilung nach diesem Datum erfolgt ist. Für Fälle vor diesem Datum blieben die ausstellenden Behörden, in NRW also die Städte und Gemeinden zuständig.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 11.07.2009 wurde die Sonderzuständigkeit für diese Altfälle aufgehoben. Das Bundesverwaltungsamt ist nunmehr auch für diese Fälle zuständig. Hierdurch werden die Kommunen davon entbunden, "für die Abwicklung dieser Restfälle die entsprechenden Verwaltungsstrukturen und vetriebenenrechtliches Fachwissen vorzuhalten" (amtl. Gesetzesbegründung).
Zuständig ist das:
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 022899-358-0
Zuständige Einrichtung
Soziales (Team 500)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Am 01.01.2005 wurde das Bundesverwaltungsamt zuständig für die Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG für alle Personen, bei denen die Registrierung und Verteilung nach diesem Datum erfolgt ist. Für Fälle vor diesem Datum blieben die ausstellenden Behörden, in NRW also die Städte und Gemeinden zuständig.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 11.07.2009 wurde die Sonderzuständigkeit für diese Altfälle aufgehoben. Das Bundesverwaltungsamt ist nunmehr auch für diese Fälle zuständig. Hierdurch werden die Kommunen davon entbunden, "für die Abwicklung dieser Restfälle die entsprechenden Verwaltungsstrukturen und vetriebenenrechtliches Fachwissen vorzuhalten" (amtl. Gesetzesbegründung).
Zuständig ist das:
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 022899-358-0
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