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Kindeswohlgefährdung - Schutzauftrag
Wird das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen informiert, hat es den Auftrag, eine Dokumentation der Meldung aufzunehmen und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Sollten zur Abwendung der Gefährdung erzieherische Hilfen notwendig und geeignet sein, werden diese den Personensorgeberechtigten angeboten.
In kritischen Fällen (bspw. keine Mitwirkung der Personensorgeberechtigten) kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten.
In akuten Gefährdungssituationen ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Hinweis zur Beratung nach §8b SGB VIII:
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt anonymisiert, d.h. ohne Nennung des Namens der Familie. Die Beratung kann beim Caritasverband Emsdetten in Anspruch genommen werden. Eine Terminvergabe kann kurzfristig über die Rufnummer 02572/15739 erfolgen.
Hinweise und Besonderheiten
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.
Zuständige Einrichtung
Bezirkssozialdienst (Team 510)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Wird das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen informiert, hat es den Auftrag, eine Dokumentation der Meldung aufzunehmen und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Sollten zur Abwendung der Gefährdung erzieherische Hilfen notwendig und geeignet sein, werden diese den Personensorgeberechtigten angeboten.
In kritischen Fällen (bspw. keine Mitwirkung der Personensorgeberechtigten) kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten.
In akuten Gefährdungssituationen ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Hinweis zur Beratung nach §8b SGB VIII:
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt anonymisiert, d.h. ohne Nennung des Namens der Familie. Die Beratung kann beim Caritasverband Emsdetten in Anspruch genommen werden. Eine Terminvergabe kann kurzfristig über die Rufnummer 02572/15739 erfolgen.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.
Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.
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