BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Anzeigen, Anträge und Bauantrag stellen

Beseitigung nach § 62 Abs. 3 BauO NRW
Antrag auf Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW
Antrag auf Vorbescheid im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW
Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW
Antrag auf Vorbescheid im Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW
Bauantrag für Werbeanlagen
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW

Entwurfsverfassende Personen (Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure oder Meisterinnen und Meister nach § 67 Abs. 4 a BauO NRW), bei einfachen Bauvorhaben (z.B. Garagen oder Terrassendächer, siehe § 67 Abs. 2 BauO NRW) auch Bürgerinnen und Bürger, stellen die Anzeigen, Anträge oder Bauanträge über das Portal „GekoS Online“. Die Formulare und die zugehörigen Bauvorlagen sind als pdf-Datien bereitzuhalten. Sie werden über das Portal hochgeladen. Alternativ können die Formulare auch im Rahmen des Antragsverfahrens im Portal erstellt werden.

Die weitere Kommunikation, auch die Erteilung der Baugenehmigung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorhabens über das Portal. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Unterlagen zur digitalen Abholung bereitliegen. Außerdem können Sie sich über das Portal über den Verfahrensstand informieren.

Voraussetzungen

Sie müssen als Bauherrschaft bei einfachen Bauvorhaben (z.B. Garagen oder Terrassendächer) zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen geeignet sein. Andernfalls bestellen Sie geeignete Beteiligte (Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieure oder Meisterinnen/ Meister nach § 67 Abs. 4 a BauO NRW). Als Entwurfsverfassende müssen sie nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein.

Unterlagen

Mit der Anzeige, dem Antrag oder dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten ist ein Brandschutzkonzept einzureichen. Ist der Sonderbau öffentlich zugänglich, auch ein Barrierefreikonzept. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. Art und Umfang der Bauvorlagen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads". 

Kosten

Die Gebühr ist abhängig von den jeweiligen Baukosten und / oder dem Umfang der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung und wird nach der Gebührenverordnung errechnet. Die Mindestgebühr beträgt in der Regel 50 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 6 bis 12 Wochen.

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