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 Schiedsamtangelegenheiten

In NRW ist es gesetzlich vorgeschrieben, in Städten und Gemeinden Schiedsämter einzurichten. Schiedspersonen werden vom jeweiligen Stadtrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie unterliegen der Aufsicht des Gerichts. Aufgabe der Schiedspersonen ist es, die gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten unparteiisch herbeizuführen, ohne eine Einigung zu erzwingen oder eine Entscheidung vorzunehmen.

Bei bestimmten Delikten des Strafrechts, so in Fällen von Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, wird von der Staatsanwaltschaft nur angeklagt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Bei den genannten Delikten kann im Allgemeinen eine Privatklage vor der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben werden, wenn zuvor die zuständige Schiedsperson eingeschaltet wurde.

Auch bei privatrechtlichen Streitigkeiten, wie sie z.B. in Nachbarschaften oder bei Geldforderungen geringeren Umfangs auftreten, ist zunächst die Schiedsperson um Schlichtung zu ersuchen.

Die Schiedsperson bestimmt einen Schlichtungstermin, zu dem auch der Antragsgegner erscheinen muss. Tut er dies nicht, kann gegen ihn in Strafangelegenheiten ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt bietet gegenüber einer Verhandlung vor Gericht neben erheblichen finanziellen Vorteilen die Cnce einer Einigung durch gegenseitige Zustimmung.

 

SCHIEDSAMTSBEZIRKE

Schiedsamtsbezirk I
Wenn die Antragsgegner östlich der Bahnlinie wohnen und ab der Moorbrücke südlich der Mühlenstraße bzw. ab der Feuerwache südlich der Schulstraße bzw. des Brookweges wohnen. Hembergen gehört zum Bezirk I.

Schiedsmann Kai Milbradt, Tel. 0176 23862511,
milbradtkai@gmail.com

Schiedsamtsbezirk II
Wenn die Antragsgegner westlich der Bahnlinie wohnen und ab der Moorbrücke nördlich der Mühlenstraße bzw. ab der Feuerwache nördlich der Schulstraße bzw. des Brookweges wohnen. Ahlintel gehört zum Bezirk II.

Schiedsmann Dr. Hans Vietmeier, Tel. 02572 209494,
hans.vietmeier@t-online.de

Kosten

Beratungen mit den Schiedspersonen sind kostenlos.

Bei Verhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.

Weitere Informationen

Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS informiert auf seiner Homepage unter ww.schiedsamt.de über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Steuerungsunterstützung (Team 131)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Hans Vietmeier
Schiedsmann Bezirk II
Tel: 02572 209494
E-Mail: hans.vietmeier@t-online.de
Herr Kai Milbradt
Schiedsmann Bezirk I
Tel: 0176 23862511
E-Mail: milbradtkai@gmail.com
Schiedsamtangelegenheiten

In NRW ist es gesetzlich vorgeschrieben, in Städten und Gemeinden Schiedsämter einzurichten. Schiedspersonen werden vom jeweiligen Stadtrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Sie unterliegen der Aufsicht des Gerichts. Aufgabe der Schiedspersonen ist es, die gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten unparteiisch herbeizuführen, ohne eine Einigung zu erzwingen oder eine Entscheidung vorzunehmen.

Bei bestimmten Delikten des Strafrechts, so in Fällen von Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses, wird von der Staatsanwaltschaft nur angeklagt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Bei den genannten Delikten kann im Allgemeinen eine Privatklage vor der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben werden, wenn zuvor die zuständige Schiedsperson eingeschaltet wurde.

Auch bei privatrechtlichen Streitigkeiten, wie sie z.B. in Nachbarschaften oder bei Geldforderungen geringeren Umfangs auftreten, ist zunächst die Schiedsperson um Schlichtung zu ersuchen.

Die Schiedsperson bestimmt einen Schlichtungstermin, zu dem auch der Antragsgegner erscheinen muss. Tut er dies nicht, kann gegen ihn in Strafangelegenheiten ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt bietet gegenüber einer Verhandlung vor Gericht neben erheblichen finanziellen Vorteilen die Cnce einer Einigung durch gegenseitige Zustimmung.

 

SCHIEDSAMTSBEZIRKE

Schiedsamtsbezirk I
Wenn die Antragsgegner östlich der Bahnlinie wohnen und ab der Moorbrücke südlich der Mühlenstraße bzw. ab der Feuerwache südlich der Schulstraße bzw. des Brookweges wohnen. Hembergen gehört zum Bezirk I.

Schiedsmann Kai Milbradt, Tel. 0176 23862511,
milbradtkai@gmail.com

Schiedsamtsbezirk II
Wenn die Antragsgegner westlich der Bahnlinie wohnen und ab der Moorbrücke nördlich der Mühlenstraße bzw. ab der Feuerwache nördlich der Schulstraße bzw. des Brookweges wohnen. Ahlintel gehört zum Bezirk II.

Schiedsmann Dr. Hans Vietmeier, Tel. 02572 209494,
hans.vietmeier@t-online.de

Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS informiert auf seiner Homepage unter ww.schiedsamt.de über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.

Beratungen mit den Schiedspersonen sind kostenlos.

Bei Verhandlungen wird eine geringe Gebühr erhoben.

Schiedsmann, Schiedsamt, Schiedsperson, Schlichtung, Nachbarschaftsstreit https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4734/show
Steuerungsunterstützung (Team 131)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Dr.

Hans

Vietmeier

Schiedsmann Bezirk II

02572 209494
hans.vietmeier@t-online.de

Herr

Kai

Milbradt

Schiedsmann Bezirk I

0176 23862511
milbradtkai@gmail.com