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 Umlegung von Grundstücken

Ein Instrument der Bodenneuordnung
Hauptzweck einer Umlegung, die ihre gesetzlichen Grundlagen in §§ 45 ff. Baugesetzbuch findet, ist die Neuordnung von Grundstücken innerhalb eines Bebauungsplangebietes, um sie den Festsetzungen dieses Planes entsprechend nutzbar zu machen. Hierzu gehört insbesondere, die für die Erschließung des Gebietes öffentlichen Flächen für Straßen, Parkplätze, Grünanlagen, Spielplätze u.a. bereitzustellen und den bisherigen Eigentümern zweckmäßig gestaltete Grundstücke zuzuteilen. Von den Umlegungsbeteiligten werden für die im Rahmen des Verfahrens erbrachten Umlegungsvorteile für die Grundstücke (z.B. Vermessung, Berichtigung des Katasters und der Grundbücher, Bereitstellung des Straßenlandes) Geldausgleiche erhoben, die der Deckung der entstehenden Kosten dienen.

Die Umlegung wird durch den Gemeinderat angeordnet und durch den Umlegungsausschuss eingeleitet. Dieser Ausschuss besteht aus drei Fachmitgliedern aus dem Bereich des höheren Verwaltungsdienstes oder Richteramtes, des Vermessungswesens sowie der Grundstücksbewertung. Weiterhin sind zwei Mitglieder des Gemeinderates in diesem Gremium vertreten. Die laufende Sachbearbeitung der Umlegung ist der Geschäftstelle übertragen, die bei der Stadt Emsdetten im Bereich Wirtschaftsförderung und Grundstücksverkehr angesiedelt ist.

Die Anordnung und Einleitung von Umlegungsverfahren wird im Amtsblatt der Stadt Emsdetten bekanntgegeben. Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke unterliegen einer Verfügungs- und Veränderungssperre. Diese besteht darin, dass der Verkauf, die Belastung, die Teilung, Errichtung baulicher Anlagen u.ä. der Genehmigung des Umlegungsausschusses bedürfen.

Die Stadt Emsdetten hat seit der Bildung des Umlegungsausschusses im Jahre 1968 eine Vielzahl von Umlegungsverfahren sowohl in Baugebieten als auch in Industrie- und Gewerbegebieten durchgeführt. Hervorzuheben ist insbesondere der Bereich des Stadtkerns von Emsdetten, der im Rahmen eines Umlegungsverfahrens neu zugeschnitten wurde und somit eine sinnvolle Neuordnung erfahren hat.

Laufende und geplante Umlegungsverfahren in der Stadt Emsdetten:

Aktuelles Gebiet: Jan-van-Detten-Str. / Rheiner Str.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Christian Hövels
stellvertretende Teamleitung
Tel: 02572 922-108
E-Mail: christian.hoevels@emsdetten.de
Frau Petra Büker
Teamleitung
Tel: 02572 922-107
E-Mail: petra.bueker@emsdetten.de
Umlegung von Grundstücken

Ein Instrument der Bodenneuordnung
Hauptzweck einer Umlegung, die ihre gesetzlichen Grundlagen in §§ 45 ff. Baugesetzbuch findet, ist die Neuordnung von Grundstücken innerhalb eines Bebauungsplangebietes, um sie den Festsetzungen dieses Planes entsprechend nutzbar zu machen. Hierzu gehört insbesondere, die für die Erschließung des Gebietes öffentlichen Flächen für Straßen, Parkplätze, Grünanlagen, Spielplätze u.a. bereitzustellen und den bisherigen Eigentümern zweckmäßig gestaltete Grundstücke zuzuteilen. Von den Umlegungsbeteiligten werden für die im Rahmen des Verfahrens erbrachten Umlegungsvorteile für die Grundstücke (z.B. Vermessung, Berichtigung des Katasters und der Grundbücher, Bereitstellung des Straßenlandes) Geldausgleiche erhoben, die der Deckung der entstehenden Kosten dienen.

Die Umlegung wird durch den Gemeinderat angeordnet und durch den Umlegungsausschuss eingeleitet. Dieser Ausschuss besteht aus drei Fachmitgliedern aus dem Bereich des höheren Verwaltungsdienstes oder Richteramtes, des Vermessungswesens sowie der Grundstücksbewertung. Weiterhin sind zwei Mitglieder des Gemeinderates in diesem Gremium vertreten. Die laufende Sachbearbeitung der Umlegung ist der Geschäftstelle übertragen, die bei der Stadt Emsdetten im Bereich Wirtschaftsförderung und Grundstücksverkehr angesiedelt ist.

Die Anordnung und Einleitung von Umlegungsverfahren wird im Amtsblatt der Stadt Emsdetten bekanntgegeben. Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke unterliegen einer Verfügungs- und Veränderungssperre. Diese besteht darin, dass der Verkauf, die Belastung, die Teilung, Errichtung baulicher Anlagen u.ä. der Genehmigung des Umlegungsausschusses bedürfen.

Die Stadt Emsdetten hat seit der Bildung des Umlegungsausschusses im Jahre 1968 eine Vielzahl von Umlegungsverfahren sowohl in Baugebieten als auch in Industrie- und Gewerbegebieten durchgeführt. Hervorzuheben ist insbesondere der Bereich des Stadtkerns von Emsdetten, der im Rahmen eines Umlegungsverfahrens neu zugeschnitten wurde und somit eine sinnvolle Neuordnung erfahren hat.

Laufende und geplante Umlegungsverfahren in der Stadt Emsdetten:

Aktuelles Gebiet: Jan-van-Detten-Str. / Rheiner Str.

https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5613/show
Geschäftsstelle Umlegungsausschuss
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Christian

Hövels

stellvertretende Teamleitung

105

02572 922-108
christian.hoevels@emsdetten.de

Frau

Petra

Büker

Teamleitung

107

02572 922-107
petra.bueker@emsdetten.de
Grundstücke und Wohnen (Team 231)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Christian

Hövels

stellvertretende Teamleitung

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christian.hoevels@emsdetten.de

Frau

Petra

Büker

Teamleitung

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02572 922-107
petra.bueker@emsdetten.de