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Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
- Vor- und Familiennamen
- akademische Grade
- Anschriften
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen zusätzlich:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Sterbetag und -ort
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).
Gruppenauskünfte
Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).
Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft.
Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.
Unterlagen
- Einfache Melderegisterauskunft: formloser Antrag (persönlich oder schrifltich)
- Erweiterte Melderegisterauskunft: formloser schriftlicher Antrag
- Gruppenauskünfte: formloser schritflicher Antrag
Kosten
- einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
- Auskunft mit erhöhtem Aufwand bis 30 Euro
Die Gebühr wird bei schrifltichen Anfragen per Kostenbescheid angefordert.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
- Vor- und Familiennamen
- akademische Grade
- Anschriften
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen zusätzlich:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Sterbetag und -ort
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).
Gruppenauskünfte
Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).
Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft.
Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.
- Einfache Melderegisterauskunft: formloser Antrag (persönlich oder schrifltich)
- Erweiterte Melderegisterauskunft: formloser schriftlicher Antrag
- Gruppenauskünfte: formloser schritflicher Antrag
- einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
- Auskunft mit erhöhtem Aufwand bis 30 Euro
Die Gebühr wird bei schrifltichen Anfragen per Kostenbescheid angefordert.
https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6473/showFrau
Anna-Maria
Froning
016
Frau
Stephanie
Deupmann
016
Frau
Galina
Fritsler
016
Frau
Dagmar
Gelhar
016
Frau
Birgit
Winninghoff-Albers
016
Herr
Wenzel
Becks
016