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Personalausweis (vorläufig)
Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Unterlagen
- der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis (wenn dieser verloren ist: Reisepass oder Geburtsurkunde mit Führerschein)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig (weitere Informationen: siehe unten).
Kosten
- vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Lichtbild am Aufnahmegerät im Rathaus: zusätzliche Gebühr i.H.v. 6,00 Euro
Weitere Informationen
Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Im Foyer des Rathauses steht ein Aufnahmegerät für Sie bereit. Das Gerät ist einfach zu bedienen und übermittelt das Foto direkt an das Bürgerbüro. Wenn Sie das Lichtbild vor Ort machen möchten (zusätzliche Gebühr 6,00 €), kommen Sie dazu bitte 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin ins Rathaus.
- Alternativ können Sie die Lichtbilder bei einem zertifizierten Foto-Dienstleister anfertigen lassen. Das genaue Vorgehen erklärt Ihnen dort der entsprechende Dienstleister.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Personalausweisgesetz
- der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis (wenn dieser verloren ist: Reisepass oder Geburtsurkunde mit Führerschein)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig (weitere Informationen: siehe unten).
Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Im Foyer des Rathauses steht ein Aufnahmegerät für Sie bereit. Das Gerät ist einfach zu bedienen und übermittelt das Foto direkt an das Bürgerbüro. Wenn Sie das Lichtbild vor Ort machen möchten (zusätzliche Gebühr 6,00 €), kommen Sie dazu bitte 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin ins Rathaus.
- Alternativ können Sie die Lichtbilder bei einem zertifizierten Foto-Dienstleister anfertigen lassen. Das genaue Vorgehen erklärt Ihnen dort der entsprechende Dienstleister.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de.
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6478/show