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 Rundfunkgebührenbefreiung

Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen Sie keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ bezahlen. Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei uns im Bürgerbüro aufnehmen.

Unterlagen

  • Rundfunkteilnehmer-Nummer
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"*
  • Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Grundsicherungsleistungen
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gültiger Sozialhilfebescheid
  • gültiger Bescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 Lastenausgleichgesetz
  • gültiger Bescheid über Blindengeld

*Für Befreiungen aufgrund von Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "RF" muss ab dem 01.01.2013 eine ermäßigte Gebühr von 5,99 € errichtet werden, wenn nicht zusätzliche Leistungen der Stadt gezahlt werden (SGB II, Grundsicherung). Wenn zusätzliche Leistungen gezahlt werden, kann ein Antrag auf eine komplette Befreiung der Gebühr im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie dann einen aktuellen Leistungsbescheid mit.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Susanne Radon
Sachgebietsleitung
Tel: 02572 922-305
E-Mail: susanne.radon@emsdetten.de
Herr Sascha Müller
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Sandra Wenning
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Stephanie Deupmann
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Herr Leon Puntke
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Janine Schmidt
Tel: 02572 922-620
E-Mail: zentrale@emsdetten.de
Frau Silvia Kösters
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Stefanie Tomás Cortés
Tel: 02572 922-620
E-Mail: zentrale@emsdetten.de