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 Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz)

Die Änderung des Hauptwohnsitzes in den Nebenwohnsitz oder umgekehrt können Sie im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises vornehmen.

Hauptwohnung ist in der Regel die vorwiegend benutzte Wohnung. Ist dies nicht zweifelsfrei zu beantworten, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Welche Wohnung als Hauptwohnung anzusehen ist, bestimmt die Meldebehörde auf der Grundlage Ihrer Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen. Sie sind verpflichtet, künftige Änderungen Ihrer Hauptwohnung der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde mitzuteilen!

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Susanne Radon
Sachgebietsleitung
Tel: 02572 922-305
E-Mail: susanne.radon@emsdetten.de
Herr Sascha Müller
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Sandra Wenning
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Stephanie Deupmann
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Herr Leon Puntke
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Janine Schmidt
Tel: 02572 922-620
E-Mail: zentrale@emsdetten.de
Frau Silvia Kösters
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Stefanie Tomás Cortés
Tel: 02572 922-620
E-Mail: zentrale@emsdetten.de