BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Grundsicherung nach dem SGB XII

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Wer kann Leistungen nach diesem Grundsicherungsgesetz erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die 

  • die Altersgrenze erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindertsind.

Grundsicherungsleistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Dabei ist das Einkommen des nicht getrenntlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners zu berücksichtigen.

Ihre zuständige Kontaktperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

 

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens

Ihre Kontaktperson

A-Bt

Karsten Häming

Bu-Koq

Dagmar Gelhar

Kor-Schm

Halime Can

Schn-Z

Lisa Westers

 

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an sozialhilfe@emsdetten.de zur Verfügung.

Zuständige Einrichtung

Soziales (Team 500)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Dagmar Gelhar
Tel: 02572 922-751
E-Mail: dagmar.gelhar@emsdetten.de
Frau Lisa Westers
Tel: 02572 922-701
E-Mail: lisa.westers@emsdetten.de
Frau Halime Can
Tel: 02572 922-705
E-Mail: halime.can@emsdetten.de
Herr Karsten Häming
Tel: 02572 922-706
E-Mail: karsten.haeming@emsdetten.de