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 Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt an allen Strafverfahren mit, in denen Jugendliche angeklagt sind. In Abgrenzung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, die in erster Linie Straftatbestände ermitteln oder Anklage erheben, unterstützen wir im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Jugendliche und Heranwachsende sowie ggf. deren Eltern.

Nach Bekanntwerden einer Straftat nehmen wir Kontakt zu den Jugendlichen auf, informieren und beraten über das weitere Verfahren. In Form eines Berichtes ermitteln wir die persönliche und aktuelle Lebenssituation des Jugendlichen, nehmen Stellung zu seiner Entwicklung und Umwelt und schlagen ein Strafmaß vor. Diese Stellungnahme fließt in die Gerichtsverhandlung bzw. Entscheidungsfindung ein. In Form einer nachgehenden Betreuung vermitteln und überwachen wir die Befolgung der richterlichen Auflagen oder Weisungen.

Hinweise und Besonderheiten

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.

Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

Zuständige Einrichtung

Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (512)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten