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 Grundstücksentwässerung

Allgemeiner Hinweis:

Bei Fragen rund um das Thema Grundstücksentwässerung sowie bei Störungen an den Anschlussleitungen des Grundstückes an den öffentlichen Kanal steht die aufgeführte Kontaktperson zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten können sich Eigentümerinnen und Eigentümer bei Störungen direkt an den derzeitigen Vertragsunternehmer der Stadt Emsdetten "Uhlenbrock Rohrreinigung GmbH", Spatzenweg 50, 48282 Emsdetten, Tel.: 02572/97211 (NOTDIENST: 01802/213131) wenden. Zur Vermeidung von unnötigen Folgekosten sollten keine anderen Firmen kontaktiert bzw. beauftragt werden. Störungen im öffentlichen Teil der Hausanschlussleitung werden durch die Stadt übernommen.

 

Rückstau- und Überflutungsschutz:

Das Rückstauhandbuch für Mischwassersysteme ist in der Stadtverwaltung, Bereich Tiefbau in der 4. Etage, erhältlich. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung oder auch Fragen zur Verfügung.

Bei Neubauten lassen Sie sich bitte von Ihrem Architekten oder Fachplaner genau erklären, wie er den Rückstauschutz nach DIN EN 12056 und DIN 1686-100 geplant hat. Sie sollten möglichst jedes Detail hinterfragen.

 

Entwässerungsantrag der Stadt Emsdetten (§14 Zustimmungsverfahren der Entwässerungssatzung)

Die Herstellung, die Änderung oder auch der Abriss der Hausanschlüsse bedarf laut der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die städtische Abwasseranlage in der Stadt Emsdetten einer vorherigen Zustimmung der Stadt Emsdetten.
In der Stadt Emsdetten besteht hinsichtlich der Ableitung von Regen- und Schmutzwasser ein Anschluss- und Benutzungszwang. Dieser Anschluss wird in Emsdetten über einen Entwässerungsantrag geregelt. Antragsvordrucke sind bei der Stadt Emsdetten - Fachdienst 66 / Straßen und Entsorgung - erhältlich oder unter Downloads zu finden.

Ortsrecht - Satzung zur Entwässerung sowie Beitrags und Gebührensatzung Entwässerung finden Sie hier.

Unterlagen

Was muss ich mitbringen?

Der Entwässerungsantrag muss enthalten:

1. Antragsformular

2. Anlagen zum Antrag

  • Lageplan (M 1 : 500 oder 1 : 250) mit Darstellung der Grundstücksgrenzen, der vorhandenen bzw. geplanten Bebauung, der Höhenlage des Grundstücks bezogen auf NN, der Lage der Entwässerungsgrundleitungen bis zum öffentlichen Kanal (vorhanden u. geplant) und der Himmelsrichtung,
  • Schnittplan im M 1 : 100 durch das Hauptabflussrohr für den Übergang von privat / zum öffentlichen Kanal, mit Angaben der erforderlichen Höhen

für Gewerbliche / Industrie:

  • Anhang zum Entwässerungsantrag für gewerbliche / industrielle Abwässer,
  • Einrichtungen zu Druckleitungen, Abwasservorbehandlungsanlagen, Abscheideanlagen, Probenahmeschächte, Messschächte, Brauchwasseranlagen, soweit erforderlich.

Alle Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzureichen.

Kosten

Welche Gebühren fallen an?

Die Kanalanschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren richten sich nach der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung. Die Bearbeitung des Erschließungsantrages ist in Emsdetten gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

Kanalauskünfte erhalten Sie unter tiefbau@emsdetten.de

Weitere Informationen