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 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr

Überprüfungen und Ausstellen von Verwarnungen und Bußgeldern im ruhenden Verkehr bishin zur Erzwingungshaft

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Sicherstellung eines geordneten und sicheren Straßenverkehrs. Sie trägt dazu bei, dass Verkehrsregeln eingehalten werden und insbesondere Parkverstöße geahndet werden. Sollten Sie eine Verwarnung erhalten haben und damit nicht einverstanden sein, können Sie gerne Kontakt mit den zuständigen Personen aufnehmen.

Voraussetzungen

Die ausgestellte Verwarnung wurde durch die Stadt Emsdetten ausgesprochen.

Unterlagen

Aktenzeichen, das auf Ihrer Verwarnung vermerkt ist. 

Fristen

Die entsprechenden Fristen entnehmen Sie bitte entweder der Verwarnung, der Anhörung oder dem Bußgeldbescheid.

Kosten

Kosten der Verwarnung (Verwarngeld), ggf. Bußgeldgebühren, weitere Verwaltungskosten. 

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Vivien Füller
Tel: 02572 922-306
E-Mail: strassenverkehr@emsdetten.de
Frau Katharina Kalze
Tel: 02572 922-356
E-Mail: strassenverkehr@emsdetten.de
Frau Anika Börger
Tel: 02572 922-421
E-Mail: strassenverkehr@emsdetten.de