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 Straßenreinigungsgebühren

Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden von der Stadt Emsdetten gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.

Nähere Informationen sowie das Straßenverzeichnis können Sie der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung im Ortsrecht unter Punkt 7.1 entnehmen. 

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Zuständige Einrichtung

Straßenreinigungsgebühren

Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden von der Stadt Emsdetten gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.

Nähere Informationen sowie das Straßenverzeichnis können Sie der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung im Ortsrecht unter Punkt 7.1 entnehmen. 

https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9319/show
Entsorgung, Beitragswesen und Straßenverkehr (Team 663)
Am Markt 1 48282 Emsdetten