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Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldepflicht ist seit dem 01.06.2004 entfallen, Sie müssen sich jedoch an Ihrem neuen Wohnort neu anmelden.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb zwei Wochen nach Auszug persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) vorzunehmen. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Die Abmeldepflicht ist seit dem 01.06.2004 entfallen, Sie müssen sich jedoch an Ihrem neuen Wohnort neu anmelden.
Ausnahme: Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb zwei Wochen nach Auszug persönlich (oder durch eine bevollmächtigte Person) vorzunehmen. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.
Abmeldung Wohnsitz, Vollmacht Meldebehörde, Hinweise zum Datenschutz: Information gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen https://service.emsdetten.de:443/einrichtungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6166/showHerr
Sascha
Müller
016
Frau
Sandra
Wenning
016
Frau
Paula
Brüggemeyer
016
Frau
Anna-Maria
Froning
016
Frau
Franziska
Ottenhues
016
Frau
Paula
Brüggemeyer
Frau
Stephanie
Deupmann
016
Frau
Galina
Fritsler
016
Frau
Birgit
Winninghoff-Albers
016