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 Beglaubigungen

Im Bürgerbüro können grundsätzlich nur Schriftstücke einer Behörde oder Schriftstücke, deren Adressat eine Behörde ist, beglaubigt werden.

Abschriften und Kopien von Personenstandsurkunden der Standesämter sowie ausländische Urkunden (wohl amtliche Übersetzungen) dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.

Für eine Beglaubigung muss die Kopie schon gefertigt sein (komplett mit Vorder- und Rückseite). Das Original muss zwecks Abgleichs mit vorgelegt werden.

Wenn Unterschriften beglaubigt werden sollen, können Sie selbst im Bürgerbüro Ihre Unterschrift leisten. Ist persönliche Vorsprache nicht möglich, genügt es auch, wenn eine Person Ihres Vertrauens zusätzlich zur zu beglaubigenden Unterschrift Ihren Pass oder Personalausweis mit vorlegt.

Unterlagen

  • Orginal
  • Kopie des Originals, das beglaubigt werden soll

Kosten

Gebühr pro Beglaubigung: 4,20 Euro
Gebühr pro Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 Euro

Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%.

Beglaubigungen für Renten-, Kindergeld und Krankengeldzahlungen sind kostenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sascha Müller
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Sandra Wenning
Tel: 02572 922
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Paula Brüggemeyer
Tel: 02572 922
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Anna-Maria Froning
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Franziska Ottenhues
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Paula Brüggemeyer
Tel: 02572 922-617
Frau Stephanie Deupmann
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Galina Fritsler
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Birgit Winninghoff-Albers
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Beglaubigungen

Im Bürgerbüro können grundsätzlich nur Schriftstücke einer Behörde oder Schriftstücke, deren Adressat eine Behörde ist, beglaubigt werden.

Abschriften und Kopien von Personenstandsurkunden der Standesämter sowie ausländische Urkunden (wohl amtliche Übersetzungen) dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.

Für eine Beglaubigung muss die Kopie schon gefertigt sein (komplett mit Vorder- und Rückseite). Das Original muss zwecks Abgleichs mit vorgelegt werden.

Wenn Unterschriften beglaubigt werden sollen, können Sie selbst im Bürgerbüro Ihre Unterschrift leisten. Ist persönliche Vorsprache nicht möglich, genügt es auch, wenn eine Person Ihres Vertrauens zusätzlich zur zu beglaubigenden Unterschrift Ihren Pass oder Personalausweis mit vorlegt.

  • Orginal
  • Kopie des Originals, das beglaubigt werden soll

Gebühr pro Beglaubigung: 4,20 Euro
Gebühr pro Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 Euro

Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%.

Beglaubigungen für Renten-, Kindergeld und Krankengeldzahlungen sind kostenfrei.

https://service.emsdetten.de:443/einrichtungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6350/show
Bürgerbüro (Team 320)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Sascha

Müller

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Sandra

Wenning

016

02572 922
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Paula

Brüggemeyer

016

02572 922
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Anna-Maria

Froning

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Franziska

Ottenhues

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Paula

Brüggemeyer

02572 922-617

Frau

Stephanie

Deupmann

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Galina

Fritsler

016

02572 922-617
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Frau

Birgit

Winninghoff-Albers

016

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buergerbuero@emsdetten.de