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Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- SGB II (Bürgergeld),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Die Leistungen werden wie folgt gewährt
- Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
- Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
- Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) erhalten Sie vom Jobcenter der Stadt Emsdetten die Münsterlandkarte. Die Münsterlandkarte können Sie beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Hinweise und Besonderheiten
Die Anträge des Bildungs- und Teilhabepaktes werden nach folgender Zuständigkeit entgegengenommen und bearbeitet:
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Kreis Steinfurt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Soziales (Team 500)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- SGB II (Bürgergeld),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Die Leistungen werden wie folgt gewährt
- Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
- Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z. B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
- Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) erhalten Sie vom Jobcenter der Stadt Emsdetten die Münsterlandkarte. Die Münsterlandkarte können Sie beim jeweiligen Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Kreis Steinfurt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Die Anträge des Bildungs- und Teilhabepaktes werden nach folgender Zuständigkeit entgegengenommen und bearbeitet:
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6629/show