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 Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt an allen Strafverfahren mit, in denen Jugendliche und Heranwachsende angeklagt sind. In Abgrenzung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, die in erster Linie Straftatbestände ermitteln oder Anklage erheben, unterstützt und berät die Jugendhilfe im Strafverfahren junge Menschen sowie ggf. deren Eltern.

Nach Bekanntwerden einer Straftat erfolgt eine Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen bzw. zur Familie des Jugendlichen. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird zum weiteren Verfahren informiert und beraten. In Form eines Berichtes wird die persönliche und aktuelle Lebenssituation des Jugendlichen ermittelt sowie Stellung zur persönlichen Entwicklung genommen und dem Gericht ein Vorschlag zur Ahndung unterbreitet. Diese Stellungnahme fließt in die Gerichtsverhandlung bzw. Entscheidungsfindung ein. In Form einer nachgehenden Betreuung wird die Erledigung der richterlichen Auflagen oder Weisungen begleitet.

Hinweise und Besonderheiten

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.

Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

Sie können die Mitarbeiterin auch über die E-Mail Adresse juhis@emsdetten.de erreichen.

Zuständige Einrichtung

Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (512)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Saskia Wilmes
Tel: 02572 922-359