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Wohnbaugrundstücke
Bewerbung um ein städtisches Baugrundstück
Ziel der Baulandpolitik der Stadt Emsdetten ist es, breiten Schichten der Bevölkerung Grundstücke zu einem möglichst günstigen Preis anzubieten. Die Bauwilligen sind dann in ihren Entscheidungen zur Durchführung des Neubaus unter Beachtung der Bauvorschriften frei. Diese Direktvermarktung von Grundstücken durch die Stadt an die Bewerbenden wird nur dadurch ermöglicht, dass die Stadt Emsdetten vor der Aufstellung von Bebauungsplänen durch liegenschaftliche Regelungen sicherstellt, dass wesentliche Flächen in das Eigentum der Stadt übergehen. Falls Sie eine Bewerbung für ein Baugrundstück einreichen möchten, verwenden Sie bitte ausschließlich das Onlineformular auf dieser Seite. Bewerbungen von minderjährigen Personen sind nicht zulässig.
Baugebiete: Zurzeit können Baugrundstücke nicht angeboten werden.
Preise: Zu welchen Konditionen künftig Wohnbaugrundstücke angeboten werden, kann nicht vorhergesagt werden. Die Stadt Emsdetten ist jedoch bemüht, auch zukünftig die Grundstücke zu einem Preis anzubieten, der deutlich unterhalb des Preisniveaus auf dem freien Grundstücksmarkt liegt.
Gruppen der Bewerbenden:
Wegen der ganz erheblichen Nachfrage in den letzten Jahren erfolgt eine Aufteilung der Bewerbenden in verschiedene Gruppen wie folgt:
Gruppe 1: Emsdettener Familien/Paare – ohne Immobilien- und Grundstückseigentum
Gruppe 2: Auswärtige Familien/Paare – ohne Immobilien- und Grundstückseigentum
Gruppe 3: Bewerbende mit vorhandenem Immobilien- und Grundstückseigentum
Bei dieser Gruppe besteht aktuell kaum eine Chance auf eine Grundstückszuteilung.
Ausnahme: Bewerbende mit eingeschränktem Eigentum, d.h., die Eigentümer/-innen sind in der Eigennutzung ihres Eigentums einschränkt, z. B. durch weitere Miteigentümer/-innen, durch Nutzungsrechte Dritter, Größe der Wohnung o. Ä. Diese Einstufung bedarf einer ausführlichen Begründung und Nachweis der/des Bewerbenden und von hier im Einzelfall geprüft.
Die Vergabekriterien wurden durch den Rat der Stadt Emsdetten am 06.02.2007 beschlossen. Im Ergebnis werden Emsdettener Familien/Paare und auswärtige Familien/Paare mit Kindern und junge Paare ohne Eigentum vorrangig berücksichtigt.
Natürlich spielt auch der Zeitpunkt der Bewerbung bei der Grundstücksvergabe eine Rolle. Die Vergabe einer „Platzziffer“ erfolgt hingegen nicht, da auch andere Aspekte wie z. B. Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, aktuelle Wohnverhältnisse, Integrationsaspekte und weitere Belange im Einzelfall eine nicht unerhebliche Rolle spielen können.
Durch die Mischung der Gruppen untereinander ergibt sich eine ausgewogene Siedlungsstruktur in den einzelnen Baugebieten.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Unterlagen
falls zutreffend Nachweis über ausgeübtes Ehrenamt, Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
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Zuständige Einrichtung
Grundstücke und Wohnen (Team 231)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Ziel der Baulandpolitik der Stadt Emsdetten ist es, breiten Schichten der Bevölkerung Grundstücke zu einem möglichst günstigen Preis anzubieten. Die Bauwilligen sind dann in ihren Entscheidungen zur Durchführung des Neubaus unter Beachtung der Bauvorschriften frei. Diese Direktvermarktung von Grundstücken durch die Stadt an die Bewerbenden wird nur dadurch ermöglicht, dass die Stadt Emsdetten vor der Aufstellung von Bebauungsplänen durch liegenschaftliche Regelungen sicherstellt, dass wesentliche Flächen in das Eigentum der Stadt übergehen. Falls Sie eine Bewerbung für ein Baugrundstück einreichen möchten, verwenden Sie bitte ausschließlich das Onlineformular auf dieser Seite. Bewerbungen von minderjährigen Personen sind nicht zulässig.
Baugebiete: Zurzeit können Baugrundstücke nicht angeboten werden.
Preise: Zu welchen Konditionen künftig Wohnbaugrundstücke angeboten werden, kann nicht vorhergesagt werden. Die Stadt Emsdetten ist jedoch bemüht, auch zukünftig die Grundstücke zu einem Preis anzubieten, der deutlich unterhalb des Preisniveaus auf dem freien Grundstücksmarkt liegt.
Gruppen der Bewerbenden:
Wegen der ganz erheblichen Nachfrage in den letzten Jahren erfolgt eine Aufteilung der Bewerbenden in verschiedene Gruppen wie folgt:
Gruppe 1: Emsdettener Familien/Paare – ohne Immobilien- und Grundstückseigentum
Gruppe 2: Auswärtige Familien/Paare – ohne Immobilien- und Grundstückseigentum
Gruppe 3: Bewerbende mit vorhandenem Immobilien- und Grundstückseigentum
Bei dieser Gruppe besteht aktuell kaum eine Chance auf eine Grundstückszuteilung.
Ausnahme: Bewerbende mit eingeschränktem Eigentum, d.h., die Eigentümer/-innen sind in der Eigennutzung ihres Eigentums einschränkt, z. B. durch weitere Miteigentümer/-innen, durch Nutzungsrechte Dritter, Größe der Wohnung o. Ä. Diese Einstufung bedarf einer ausführlichen Begründung und Nachweis der/des Bewerbenden und von hier im Einzelfall geprüft.
Die Vergabekriterien wurden durch den Rat der Stadt Emsdetten am 06.02.2007 beschlossen. Im Ergebnis werden Emsdettener Familien/Paare und auswärtige Familien/Paare mit Kindern und junge Paare ohne Eigentum vorrangig berücksichtigt.
Natürlich spielt auch der Zeitpunkt der Bewerbung bei der Grundstücksvergabe eine Rolle. Die Vergabe einer „Platzziffer“ erfolgt hingegen nicht, da auch andere Aspekte wie z. B. Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, aktuelle Wohnverhältnisse, Integrationsaspekte und weitere Belange im Einzelfall eine nicht unerhebliche Rolle spielen können.
Durch die Mischung der Gruppen untereinander ergibt sich eine ausgewogene Siedlungsstruktur in den einzelnen Baugebieten.
falls zutreffend Nachweis über ausgeübtes Ehrenamt, Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit
Keine
Baugrundstücke, Wohnbaugrundstücke, Bewerbung, Neubaugebiet, Grundstück https://service.emsdetten.de:443/mitarbeiter-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5616/showHerr
Mathias
Müller
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