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Katasterauszüge und Hausnummerierungen
Für Bauanträge, Beantragung öffentlicher Mittel, Darlehen usw. werden Auszüge aus der Katasterkarte und dem Liegenschaftsbuch benötigt. Die Katasterkarte ist die amtliche Flurkarte. Dargestellt werden eingemessene Gebäude, Flurstücke, Flurstücksnummern, Straßennamen und Hausnummern. Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beinhaltet Angaben über Eigentümer, Flächengröße, Lage und Nutzungsart. Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 und 1:500 sowie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können gegen eine Gebühr als PDF-Datei oder als analoger Druck bestellt werden. Die Kosten für die Katasterauszüge werden nach der „Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen“ berechnet.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden für das Stadtgebiet von Emsdetten die Hausnummern von Amts wegen vergeben. Die Vergabe der Hausnummer erfolgt nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein neues Gebäude. Der Bauherr erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer. Der Hausnummernbescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
§ 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB), § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Emsdetten
Weitere Informationen
Amtliche Vermessungen (Grundstücksvermessungen, Gebäudeeinmessungen) können beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden. Beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt können ebenfalls Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erworben werden (Tel. 02551-691832).
Zuständige Einrichtung
Stadtentwicklung und Umwelt (Fachdienst 61)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Für Bauanträge, Beantragung öffentlicher Mittel, Darlehen usw. werden Auszüge aus der Katasterkarte und dem Liegenschaftsbuch benötigt. Die Katasterkarte ist die amtliche Flurkarte. Dargestellt werden eingemessene Gebäude, Flurstücke, Flurstücksnummern, Straßennamen und Hausnummern. Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beinhaltet Angaben über Eigentümer, Flächengröße, Lage und Nutzungsart. Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 und 1:500 sowie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können gegen eine Gebühr als PDF-Datei oder als analoger Druck bestellt werden. Die Kosten für die Katasterauszüge werden nach der „Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen“ berechnet.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden für das Stadtgebiet von Emsdetten die Hausnummern von Amts wegen vergeben. Die Vergabe der Hausnummer erfolgt nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein neues Gebäude. Der Bauherr erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer. Der Hausnummernbescheid ergeht gebührenfrei.
Amtliche Vermessungen (Grundstücksvermessungen, Gebäudeeinmessungen) können beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden. Beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt können ebenfalls Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erworben werden (Tel. 02551-691832).
Hausnummernvergabe https://service.emsdetten.de:443/mitarbeiter-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8006/showFrau
Marion
Wilmer
503
Frau
Simone
Voss
503